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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge zwischen NC face & make-up, Inhaber Nicole Schmitt Hair & Make-up Artist, Südring 46 46348 Raesfeld und dem Auftraggeber. Nicole Schmitt ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Make-up Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up Artist und dem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.

Zustandekommen eines Vertrages

Eine Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp erfolgen. Angebote werden individuell erstellt. Gesamtpreise werden vorab mit dem Kunden vereinbart. Angebote können auch als Freitext im E-Mail-Verkehr erstellt werden. Hat ein Kunde ein Angebot schriftlich akzeptiert, so gilt der Vertrag als geschlossen. Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes vom Kunden storniert werden. Nicole Schmitt kann jedoch jederzeit, ohne Angabe von Gründen, von einem vereinbarten Vertrag zurücktreten. Der Vertrag beinhaltet die Location, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Make-up Artist zu einem festgelegten Termin. Der Kunde hat 3 Tage nach Erhalt des Angebots Zeit, dieses anzunehmen. Die Option verfällt nach Ablauf der 3 Tage sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage beim Kunden, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist die Make-up Artist berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Make-up Artist nicht zu vertreten ist.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro km berechnet. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

 

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Der Vertrag kann innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung ohne Angabe eines Grundes storniert werden. Danach muss eine Begründung genannt werden. Wird ein Vertrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass die Make-up Artist dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – 3 Tage vor dem Termin

75% – 7 Tage vor dem Termin

50% – 14 Tage vor Termin

25% – 21 Tage vor Termin

Wird während der Dauer des Auftrages kein Mangel durch den Auftraggeber angezeigt, gilt der Auftrag als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt. Das Honorar ist nach Auftragsende bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung ohne Abzug von Skonto fällig.

Ausfall der Leistung

Kann das Styling von der gebuchten Make-up Artist aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit etc.) oder anderer, nicht zu vertretender Umstände, nicht erbracht werden, wird die Make-up Artist sich nach besten Kräften um adäquaten Ersatz bemühen. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make-up Artist in diesem Falle nicht.

Gewährleistung

Die Make-up Artist übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen, die während und auch nach der Verwendung der Produkte auftreten könnten. Sollten Allergien bekannt sein, wird die Make-up Artist die Produkte auf diese Inhaltsstoffe prüfen. Weiter übernimmt die Make-up Artist keine Haftung für einen Schaden am Styling (durch Unwetter oder Ähnliches).

Namensnennung

Die Make-up Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung ihres Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern die Make-up Artist für ihre Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung) steht der Make-up Artist ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.

 

Verwendung von Bildmaterial

Die Make-up Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch die Make-up Artist einverstanden ist/sind.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch im Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Make-up Artist.

Besonderheiten beim Brautstyling:

Reservierungsgebühr

Bei einer Reservierung ist eine Reservierungsgebühr von 50€ an Nicole Schmitt Make-up Artist fällig. Erst nach Erhalt der 50 € Reservierungsgebühr und der unterschriebenen Auftragsbestätigung, sind die gewünschten Termine fest gebucht. Sollte der Kunde den Probetermin oder den Hochzeitstermin stornieren oder nicht wahrnehmen, werden die 50€ Reservierungsgebühr auf Grund des bis dahin bereits entstandenen Aufwand nicht zurückerstattet. 

 

Probetermin

​Für die Probe wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig, welche gleichzeitig das Honorar der Probe darstellt. Die Reservierungsgebühr von 50 € wird mit dem Honorar für die Probe verrechnet. Die Zahlung für die Probe ist spätestens 14 Tage vor dem Probetermin an Nicole Schmitt Hair & Make-up Artist zu überweisen.

 

Hochzeitstermin

Die Zahlung für das Styling am Hochzeitstag wird spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstermin fällig und ist an Nicole Schmitt Hair & Make-up Artist zu überweisen. Alle Preise und gegebenenfalls anfallende sonstige Kosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Zahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis zu 14 Tage vor dem Hochzeitstermin

80% – bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin

60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin

Eine Absage ohne Stornogebühren wird nur dann akzeptiert, wenn die Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (Hochzeitsverbot durch die Regierung, Pandemie ) nachweisbar abgesagt werden muss.

Raesfeld, 18. Januar 2024

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